Regeln für den Minigolfsport in Coronazeiten

Minigolf ist zum Glück eine jener Sportarten, bei denen man die Empfehlungen und Vorgaben der Gesundheitsbehörden und der Bundesregierung recht gut umsetzen kann, weshalb wir auch seit 1. Mai 2020 wieder unser Freizeitvergnügen ausüben dürfen. Dennoch sind dabei einige Verhaltensregeln einzuhalten, die der ÖBGV-Vorstand gemeinsam mit dem Sportministerium und der Österreichischen Bundes-Sportorganisation ausgearbeitet hat. Bitte haltet euch in eurem Interesse und zum Schutz eurer Mitmenschen daran!

Seitens des ÖBGV wurden in Ergänzung zu den jeweils aktuell gültigen nationalen und regionalen Rechtsvorschriften ua folgende Empfehlungen bzw Vorgaben ausgegeben:

BETRETUNGSVERBOT BEI SYMPTOMEN
Das Betreten einer Minigolfanlage ist Personen nicht gestattet, die Symptome einer COVID-19-Infektion, Grippe- oder Erkältungskrankheit aufweisen bzw wenn die entsprechenden Krankheiten/Symptome im Haushalt oder im nahen persönlichen Umfeld der Person aufgetreten sind.

BEHÖRDLICHE VORSCHRIFTEN & HAUSORDNUNG
Jeder Platzbetreiber hat eine Hausordnung mit den COVID-19-Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen gut sichtbar auszuhängen. Die jeweils gültigen Gesetze und Verordnungen zur Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 sowie die jeweiligen Hausordnungen der Anlagenbetreiber sind zwingend einzuhalten. Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, sind von der Anlage zu verweisen.

DOKUMENTATION DER PLATZBENÜTZUNG:
Zur Nachverfolgung etwaiger Ansteckungsketten wäre eine Dokumentation der trainierenden Personen wünschenswert (Name und Trainingstag).

VERHALTENSREGELN AM PLATZ

  • Es sind nur Trainings- und Spielgruppen von maximal drei bis vier Personen pro Bahn zugelassen, wobei die Bahn jeweils nur von einer Person  gleichzeitig bespielt werden darf.
  • Auf der Sportstätte gilt ein Mindestabstand von einem Meter, bei der Sportausübung selbst ist ein Mindestabstand von 2 Metern zwischen Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, einzuhalten. Dieser Abstand sollte nur für Ausnahmesituationen kurzfristig unterschritten werden.
  • Ein körperlicher Kontakt zwischen den Spielern bzw. Spielerinnen (zB zur Begrüßung,Shakehands etc.) ist zu vermeiden.
  • Es darf nur das eigene Spielmaterial (Schläger, Bälle, Scorekarten) verwendet werden.
  • Ein Austausch des Spielmaterials mit anderen Personen ist zu vermeiden, jeder Spieler bzw jede Spielerin kommt nur mit dem eigenen Spielmaterial in Berührung.
  • Gemeinsam verwendete Geräte (zB Wischer, Besen) sind nach Gebrauch von der jeweiligen Person zu desinfizieren.
  • Für Kantinen bzw Klubgebäude gelten dieselben Bestimmung, wie für das Gastgewerbe.

SONDERREGLUNGEN FÜR TURNIERE

  • Die Spielgruppenstärke sollte idealerweise aus 2 Spielern max. jedoch 3 Spieler bestehen.
  • Protokollführung: Spielprotokolle werden nicht weitergegeben! In 2er-Gruppen führt jeder Spieler das Spielprotokoll des Spielpartners, zeigt dieses zum Überprüfen mit Abstand dem Spieler. Bei 3er-Gruppe führt Spieler 3 das Protokoll für Spieler 1, Spieler 1 jenes für Spieler 2 und Spieler 2 jenes für Spieler 3. Jeder Schreiber zeigt das Spielprotokoll dem entsprechendem Spieler 
  • Siegerehrung: Bei der Siegerehrung ist auf die entsprechenden  Abstandsregeln zu achten. Für die Überreichung der Pokale sind entweder Handschuhe zu verwenden oder diese dem Spieler selbst vom Tisch nehmen zu lassen.
  • Regenunterbrechungen: Bei notwendigen Regenunterbrechungen ist bei Unterstellmöglichkeiten wie Zelt oder Überdachungen unbedingt auf den erforderlichen Abstand zu achten. Ist dies nicht für alle anwesenden Teilnehmer ausreichend, müssen die Teilnehmer ihre Fahrzeuge aufsuchen.
  • Bitte auch bei Sonnenschutz, schattenspendenden Bäumen, sowie allen  Sitzgelegenheiten (zB Heurigengarnituren) an die entsprechenden  Vorgaben denken.
  • Starteranzahl: Es obliegt den Vereinen, je nach Größe und Gegebenheit der Anlagen, eventuell über eine Begrenzung der Starteranzahl nachzudenken und diese in den Turnierausschreibungen bekannt zu geben (grundsätzlich sind seit 1. Juni 2020 wieder Veranstaltungen bis 100 Personen zulässig).

Weitere allgemeine Informationen zur Sportausübung in Coronazeiten findest du auf der Webseite der Bundessportorganisation.

Kommentare sind abgeschaltet.