Schiedsgericht

Das Schiedsgericht des Wiener Bahnengolfverbandes

Alle aus dem Verbandsleben entstehenden Streitigkeiten, die nicht in die Zuständigkeit des Rechtsausschusses fallen, werden durch ein Schiedsgericht geregelt. Dieses besteht aus je zwei von den Streitteilen zu nominierenden Vertretern sowie einem Vorsitzenden, der von den Streitteilen aus dem Kreis der von der Generalversammlung gewählten Mitglieder des WBGV-Schiedsgerichts einvernehmlich festgelegt wird. Können sich die Streitparteien auf keinen Vorsitzenden einigen, bestimmt der Rechtsausschuss des WBGV den Vorsitzenden durch Losentscheid aus dem gewählten Funktionärskreis. Die Entscheidungen des Schiedsgerichtes sind innerhalb des WBGV unanfechtbar.

Ansuchen um Streitschlichtung durch das Schiedsgericht des WBGV sind an die Geschäftsstelle des WBGV (wbgv@gmx.at) zu richten, eine elektronische Eingabe ist zulässig (die genauen Voraussetzungen regelt die Satzung des WBGV).


Mitglied:

pollmann_thomas1Dr. Pollmann Thomas

 

 

 

 


Mitglied:

halda_robertHalda Robert

 

 

 

 


Mitglied:

smutny_johann1Smutny Johann