Beim Verbandstag des ÖMGV 2023 wurde die Technische Kommission des ÖMGV neu geregelt und ihr Zuständigkeitsbereich stark erweitert – grob gesagt ist sie für fast alle Angelegenheiten im ÖMGV zuständig, die den sportlichen Bereich betreffen. Diese Aufwertung des zuvor eher unscheinbaren Gremiums lässt den dort gefassten Beschlüssen größere Bedeutung zukommen. Anfang Februar hat nun eine Sitzung der Technische Kommission des ÖMGV stattgefunden, bei der der Startpunkt zu zwei möglichen Änderungen der internationalen Spielregeln gesetzt wurde und die Durchführungsbestimmungen zur Senioren-ÖM in wichtigen Punkten geändert wurden.
Doch bevor es zu den gefassten Beschlüssen geht, noch eine kurze Übersicht, welche Aufgaben der neuen Technischen Kommission des ÖMGV obliegen:
- Beschlussfassung und Änderung des ÖMGV-Regelwerkes, soweit hiermit sportliche Fragen geregelt werden (z.B. Durchführungsbestimmungen für Wettbewerbe oder die ÖMGV-Rangliste usw.) und die Zuständigkeit im ÖMGV-Regelwerk nicht explizit einem anderen Gremium zugewiesen ist. Ausgenommen hiervon sind die ÖMGV-Sportordnung sowie Anträge an die WMF auf Änderung der internationalen Spielregeln nebst deren Anhängen; hierfür ist der Verbandstag des ÖMGV das beschlussfassende Gremium.
- Erstellung von Richtlinien und Durchführungsbestimmungen zu Fragen der Aus- und Fortbildung von Lizenzträgern
- Erstellung und Änderung des ÖMGV-Rahmenterminplans
- Vergabe von Meisterschaften und anderen Turnierveranstaltungen des ÖMGV
- Klärung grundsätzlicher Fragen des Spielbetriebs
Bei der Sitzung im Februar wurden nun ua folgende Anträge angenommen:
- Antrag auf Änderung der Internationalen Spielregeln der WMF: Das Ablegen des Balles soll auch mit dem Schläger erlaubt werden, wenn er an einer Bande oder an einem Hindernis zur Ruhe kommt, nachdem er es passiert hat – der Antrag geht nun an den Verbandstag des ÖMGV und bei Zustimmung weiter an die zuständigen Gremien des Weltverbandes WMF.
- Antrag auf Änderung der Internationalen Spielregeln der WMF: Das Mitführen und der Konsum alkoholischer Getränke/Speisen sowie das Rauchen und der Genuss von Tabakwaren aller Art soll künftig während des offiziellen Trainings und in der Zeit des Wettkampfes nur noch „auf der Anlage“ verboten sein – der Antrag geht nun an den Verbandstag des ÖMGV und bei Zustimmung weiter an die zuständigen Gremien des Weltverbandes WMF.
- International ausgeschriebene Turniere können nur dann zur Rangliste zählen, wenn die sonstigen Bestimmungen für Ranglistenturniere erfüllt sind (dh die erforderlichen Punkte aus dem Turnierrecht erreicht wurden).
- Änderungen bei den Durchführungsbestimmungen der Österreichischen Seniorenmeisterschaften (diese Änderungen gelten schon ab heuer!):
- Anhebung der Rundenanzahl im Zählwettspiel auf 4-4-2 (bislang 3-3-2)
- Nach den 10 Runden wird es am dritten Spieltag ein Superfinale für die besten 6 Spielerinnen der Kategorien Senioren weiblich 1 bzw. Senioren weiblich 2, sowie die besten 9 Spieler der Kategorien Senioren männlich 1 bzw. Senioren männlich 2 (sowie Scoregleiche) über einen Durchgang geben (bei Kombibewerben über eine Kombirunde)
- Für die Qualifikation zum KO-Bewerb wird nunmehr der Stand vor dem Superfinale im Zählspiel herangezogen (bislang der Stand nach dem zweiten Bewerbstag)
- Die Startreihenfolge erfolgt wieder nach dem Stand im Einzelbewerb (bzw am ersten Spieltag nach der Österreichrangliste)
- Die Bundesländer-Mannschaftsmeisterschaft wird im Jahr 2025 im Rahmen der Sportmesse in Ried im Innkreis unter Verwendung der transportablen Bahnen des ÖMGV ausgetragen.
- Die Österreichische Hallen-Meisterschaft 2025 wird in der Halle Voitsberg stattfinden.
- Die Senioren-ÖM 2026 findet in Herzogenburg statt, die Allgemeine Staatsmeisterschaft sowie die Jugend-ÖM 2026 finden in Linz-Lissfeld (System 1+2) statt.