Am kommenden Sonntag findet die diesjährige Wiener Freiluft-Landesmeisterschaft statt – diesmal nur an einem Spieltag auf der Miniaturgolfanlage im Bahnengolfzentrum des WBGV in der Franz-Koci-Straße. Von den Vereinen wurden 35 Einzelspieler:innen und 5 Mannschaften genannt, auffallend dabei, dass Wiens größter und zuletzt meist spielstärkster Verein, der MGC Blau-Weiß, mit nur zwei Spielern vertreten sein wird.
Laut einem Beschluss bei der letzten Erweiterten TK wird die Mannschaftskategorie in nur einer Leistungsklasse ausgetragen. Im Einzelbewerb wird es eine weibliche Leistungklasse (mit 9 Spielerinnen) und drei männliche Leistungklassen (mit je 8 bzw. 9 Spielern) geben. Der Bewerbsbeginn wurde angesichts der geringen Teilnehmeranzahl am Sonntag mit 9.00 Uhr festgesetzt.
Nach wie vor sind bestimmte behördliche Vorgaben bei der Abwicklung der Veranstaltung zu beachten, deren wichtigste wohl ist, dass nur die gemeldeten Spieler:innen, Betreuer:innen und Mitarbeiter:innen des Austrichters auf die Anlage dürfen und alle Personen die sogenannte 3G-Regel erfüllen müssen – also negativ getestet, geimpft oder genesen sein müssen. Laut den behördlichen Vorgaben für Sportanlagen werden anerkannt:
- ein negativer PCR-Test, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf,
- ein negativer Antigentest, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf,
- ein negativer Antigentest zur Eigenanwendung („Selbsttest“), der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf,
- der Nachweis über eine COVID-19-Impfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung,
- eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 6 Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV-2 oder ein behördlicher Absonderungsbescheid, oder
- ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als 3 Monate sein darf.
Diese Zutrittsbeschränkung gilt derzeit auf allen Sportstätten und daher auch schon an den Trainingstagen (wo sie vom Platzbetreiber überprüft werden sollten), am Samstag und am Sonntag in der Früh werden die Nachweise vom WBGV kontrolliert – wer keinen Nachweis vorweisen kann, darf das BGZ leider nicht betreten! Der WBGV wird keine Selbsttests vor Ort zur Verfügung stellen!
Im Anschluss an die Siegerehrung lädt der WBGV die Teilnehmer:innen wieder zum schon traditionellen Abschlussessen, um die Landesmeisterschaft – unter Beachtung aller noch geltenden Corona-Maßnahmen – gemütlich ausklingen zu lassen.