E-Zigaretten auf der Anlage verboten
In seiner letzten Sitzung hat der Vorstand des ÖBGV festgelegt, dass der Passus „Außerdem ist das Rauchen auf der Anlage während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings verboten“ in Pkt 3.1.17.1. des österreichischen Regelwerks dahingehend zu interpretieren ist, dass darunter auch der Gebrauch von so genannten E-Zigaretten uÄ zu verstehen ist.