Wie leider zu erwarten war, müssen die für Jänner und Februar geplanten Hallenturniere der Reihe nach abgesagt oder zumindest auf später verschoben werden, so z.B. die Wiener Hallen-Landesmeisterschaft oder die Bundesländercups (siehe dazu auch stets aktuell den Terminkalender auf www.oebgv.at). Wenn schon Turniere nicht möglich sind, stellt sich die Frage, ob man wenigstens aus Spaß eine Runde auf den Minigolfanlagen drehen darf. Dazu hat nun der ÖMGV eine mit den Behörden abgestimmte offizielle Information veröffentlicht (Hinweis: Beitrag am 28.1.2021 aktualisiert).
Aufgrund der derzeit geltenden 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung ist ein Training
- in Hallen ausschließlich Mitgliedern der Österreichischen Nationalkader A und B sowie des Jugend-Nationalkaders sowie deren Betreuern gestattet (für diese stellt der ÖMGV auf Anfrage eine entsprechende Bestätigung aus zur Vorlage an Sicherheitsbehörden in Zusammenhang mit der An- und Abreise zur und von der Sportstätte oder zur Verrichtung einer sportlichen Aktivität),
- auf Freiluft-Anlagen allen Personen unter folgenden Bedingungen gestattet:
- Die Sportausübung ist nur alleine, mit Personen aus dem gleichen Haushalt, mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden LebenspartnerIn, mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister), oder mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird, gestattet.
- Es muss jedoch zu haushaltsfremden Personen 2 m Abstand gehalten werden.
- Auf der Minigolfanlage müssen pro Person 10 m2 zur Verfügung stehen.
- Ein Mund-Nasen-Schutz muss bei der Sportausübung nicht getragen werden. jedoch in geschlossenen Räumlichkeiten.
Hier der Link auf das offizielle Schreiben des ÖMGV. Durch die 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung wurde der Lockdown – und damit die oben geschilderte Situation – vorerst bis Mitte Februar verlängert. Allfällige Änderungen der 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung sind zu beachten.