Alle zwei Jahre, immer am Rande der Weltmeisterschaften der allgemeinen Klasse, findet die WMF-Delegiertenkonferenz statt, das höchste Gremium des Weltverbandes. Bei der letzten Konferenz wurden auch zahlreiche Änderungen bei den Internationalen Spielregeln beschlossen, die auch in Österreich unmittelbar gelten. Ergänzend dazu wurden bei einem Verbandstag des ÖMGV noch weitere Änderungen der Sportordnung beschlossen. Nachfolgend eine Übersicht über die wichtigsten, mit Jahresbeginn in Kraft getretenen Regeländerungen.
Eine schon längst überfällige Änderung war die Anhebung der Altersgrenze für die Seniorenkategorien. Konkret wurde die Altersgrenze für die Kategorien Weibliche Senioren 1 und Männliche Senioren 1 von 45 auf 50 Jahre angehoben und die Altersgrenze für die Seniorenklassen 2 von 58 auf 63 Jahre. Es gilt allerdings eine Übergangsregelung, wonach alle Spieler:innen, die im Jahr 1980 geboren wurden, erst zum 01.01.2030 Senioren 1 werden. Alle Spieler:innen, die 1979 oder früher geboren und bis zum 01.01.2026 nach den alten Regeln Senioren wurden, bleiben dies weiterhin bis zum 01.01.2030. Dieselbe Übergangsregelung gilt auch für die Seniorenklassen 2: Alle Spieler:innen, die im Jahr 1967 geboren wurden, treten erst zum 01.01.2030 in die Seniorenklasse 2 über. Alle Spieler:innen, die 1966 oder früher geboren und bis zum 01.01.2026 nach den alten Regeln Senioren 2 wurden, bleiben dies weiterhin. Das heißt, dass in den nächsten 5 Jahren keine Spieler:innen aus der Allgemeinen Klasse zu den Senioren 1 wechseln und auch keine Spieler:innen aus der Seniorenklasse 1 in die Seniorenklasse 2.
Weitere interessante Neuerungen:
- Der Ball darf nun auch offiziell mit dem Schläger abgelegt werden.
- Bei einem Vereinswechsel außerhalb eines der beiden Transferfenster (August bzw Dezember) kommt es künftig zu einer 3-monatigen Sperre für Turniere (bisher 10 Tage).
- In besonderen Turnierformaten kann die Anzahl der Bälle limitiert werden, die während des Turniers verwendet werden dürfen (zB Einball-Turniere). Derartige Limitierungen müssen in der Ausschreibung detailliert beschrieben sein.
- Die Grenzen für die Leistungskategorien bei Turnieren wurden angepasst (LK A: Ranglistennote 0,000 bis 1,999; LK B: 2,000 bis 3,999; LK C: 4,000 bis 7,999; LK D: 8,000 bis 99,999) – die Vereine können aber weiterhin in ihren Ausschreibungen abweichende Abgrenzungen festlegen (so wie etwa der WBGV bei den Landesmeisterschaften).
- Es wurden erstmals Normungsbestimmungen für Adventuregolf-Anlagen beschlossen.
- Die Regelungen über Werbung auf der Sportkleidung wurden überarbeitet.
- Das Mitführen und der Konsum von alkoholischen Getränken/Speisen ist ebenso wie das Rauchen während des offiziellen Trainings und in der Zeit des Wettkampfes für alle Turnierteilnehmer auf der Anlage verboten. Die Nutzung von Verdampfungsgeräten (sog. E-Zigaretten) gilt ebenso als Rauchen. „In der Zeit des Wettkampfes“ bedeutet die Zeitspanne vom Start des ersten Spielers bis zur Beendigung der letzten Bahn des letzten Spielers pro Tag (inklusive ein allfälliges Stechen). Siegerehrungen nach dem Wettkampf fallen nicht unter den Begriff „während des Wettkampfes“. Von dieser Regel sind nur Spieler betroffen, die sich noch im Wettkampf befinden und diesen nicht bereits verlassen oder eine Qualifikation nicht erreicht haben. „Auf der Anlage“ bedeutet jenen Bereich, auf dem die 18 Bahnen angeordnet sind. Ist ein eigener Zuschauerbereich eindeutig abgegrenzt, gilt dieser Bereich nicht als „auf der Anlage“.
Zu Details zu diesen Änderungen siehe im Regelwerk auf der Webseite des ÖMGV (die mit 01.01.2016 geänderten Teile des Regelwerks erkennt man am Zusatz „01/2016“ nach dem Titel, die konkreten Änderungen sind in roter Schriftfarbe) oder frage den Vorstand deines Vereins.