Der Rechtsausschuss des Wiener Bahnengolfverbandes
Der Rechtsausschuss besteht aus bis zu fünf, von der Generalversammlung gewählten Mitgliedern und entscheidet in allen Satzungs-, Rechts- und Strafangelegenheiten des WBGV unter Beachtung des geltenden Rechts. Grundlage für seine Arbeit ist die Rechts- und Strafordnung des WBGV, die für alle Angehörigen des WBGV verbindlich ist. Jedes WBGV-Mitglied sowie alle Verbandsangehörigen sind berechtigt, bei jeder sich aus dem Verbandsgeschehen ergebenden Streitigkeit zwischen dem Verband und seinen Mitgliedern, sowie zwischen den einzelnen Mitgliedern untereinander, den Rechtsausschuss anzurufen. Disziplinarfälle unterliegen ausschließlich der Gerichtsbarkeit des Verbandes, soweit kein gesetzlicher Tatbestand verwirklicht worden ist.
Anträge an den WBGV-Rechtsausschuss sind an die Geschäftsstelle des WBGV (wbgv@gmx.at) zu richten, eine elektronische Eingabe ist zulässig (die genauen Voraussetzungen regelt die Rechtsordnung des WBGV).
stellvertretender Vorsitzender:
Hübner Ernst