Übersicht über die mit Jahresbeginn in Kraft getretene Regeländerungen

Wie fast jedes Jahr traten mit Jahresbeginn wieder einige neue (von der WMF beschlossene und vom ÖBGV zu übernehmende) Regelungen in Kraft, die sich mitunter auf den täglichen Spielbetrieb von uns allen auswirken werden.

Die wichtigste Regeländerung ist wohl jene, dass künftig ein im Spiel befindlicher Ball, der hinter die Grenzlinie zurückläuft, unmittelbar anzuhalten ist; der nächste Schlag erfolgt von dem Punkt, an dem der Ball der Grenzlinie überquert hat (unter Berücksichtigung der allgemeinen Ablegeregeln). Diese Änderung führt wiederum zu einer Repositionierung zahlreicher Grenzlinien: An den Bahnen Brücke, Doppelwelle, Stumpfe Kegel und Passage beim System Miniaturgolf und an der Bahn 10 beim System Minigolf befindet sich die Grenzlinie nunmehr nicht mehr am Ende des (letzten) Hügels bzw. am Ende des Hindernisses, sondern unmittelbar hinter dem Scheitelpunkt des (letzten) Hügels. Beim Rohr befindet sich die Grenzlinie nunmehr am Ende des Rohrs.

Weitere interessante Neuerungen:

  • Die Bahn 7 beim System Minigolf muss nicht mehr zwangsläufig einen Hügel aufweisen.
  • Bei den Systemen Miniaturgolf und Filzgolf wurden neue Hindernistypen beschlossen (z.B. beim Miniaturgolf eine „Gerade Bahn mit Rampe“, eine „Raute“ und die „Gerade Bahn mit Zielkreishügel“); bei der „Geraden Bahn mit Hindernissen“ sind nun verschiedene Varianten möglich, da die Maße für die Standorte der Stäbe variabel definiert wurden. Auch ist eine Bahn mit nur zwei Stäben oder mit einer unregelmäßigen Anordnung möglich.
  • Beim System Filzgolf ist es künftig möglich, dass Hole nicht mehr in der Mitte des Zielfeldes anzubringen, sondern seitlich versetzt (es muss nur ein Mindestabstand zur Bande von 30 cm eingehalten werden).
  • Als Ergänzung und Erweiterung der bestehenden Regeln wurde nunmehr festgelegt, dass nicht nur der Genuss und/oder das Mitführen alkoholischer Getränke verboten ist, sondern auch das Spielen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Wer also erkennbar alkoholisiert zum Turnier erscheint, darf nicht mehr zum Start zugelassen werden. Das Verbot wurde außerdem auf alkoholische Speisen ausgedehnt.
  • Nachdem es ja schon bisher zulässig war, als Schüler, Jugendlicher oder Senior bei einem Turnier für die allgemeine Klasse (Damen bzw. Herren) zu nennen, ist es nunmehr auch möglich, als Schüler in der Kategorie Jugend bzw. als Spieler der Kategorie Senioren 2 in der Kategorie Senioren 1 zu nennen. Innerhalb eines Turniers darf man natürlich auch weiterhin jeweils nur in einer Einzelkategorie starten.
  • Die Regelung über Proteste und die Entscheidung über Proteste wurde neu gefasst.
  • Windschutzeinrichtungen dürfen künftig auch offiziell von den Spielern oder Betreuern an der jeweiligen Bahn anders positioniert werden. Während eines Schlages muss die Position des Windschutzes aber unverändert bleiben.

Einen sehr guten Artikel über die wichtigsten Neuerungen hat der Bundessportwart des Deutschen Minigolfverbandes Günter Schwarz geschrieben, den ihr hier abrufen könnt. Der ÖBGV hat alle Änderungen bereits in das Regelwerk eingearbeitet (in färbiger Schrift, um sie für die Anwender deutlich hervorzuheben) und dies zum Anlass genommen, auf der ÖBGV-Homepage gleich das gesamte Regelwerk auszutauschen.

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